Kosten
Transparenz ist uns wichtig. Im Folgenden erhalten Sie Hintergrundinformationen zu unseren Kosten.
Gebührenerhebungspflicht
Im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sind die Gebühren gesetzlich vorgeschrieben, die Notarinnen und Notare für ihre Dienste zu erheben haben. Davon abweichende Vereinbarungen sind nicht zulässig. Die ordnungsgemäße Gebührenerhebung wird im Rahmen regelmäßiger Geschäftsprüfungen durch den Präsidenten des Landgerichts untersucht.
Soziales Gebührensystem
Notarielle Beratung und Unterstützung bei der Gestaltung von Verträgen soll allen Menschen möglich sein: unabhängig von ihrem Vermögen oder dem Wert des zu verhandelnden Geschäfts. Auf diesem Grundsatz basiert das ausgewogene Gebührensystem des GNotKG. Heißt: Notarinnen und Notare erledigen viele Amtstätigkeiten, ohne dass ihre Kosten gedeckt sind.
Beratung inklusive
Vor jeder Urkunde steht eine individuelle Beratung. Diese ist im Fall einer späteren Beurkundung ebenso wie die Entwurfstätigkeit in der Beurkundungsgebühr enthalten. Unser Aufwand und die Anzahl der Besprechungstermine fallen für Sie finanziell nicht ins Gewicht.
Günstig im internationalen Vergleich
Der Blick über die Landesgrenzen zeigt: Notarinnen und Notare in Deutschland stehen nicht nur für hohe Rechtssicherheit, sie bieten ihre Leistungen im internationalen Vergleich auch sehr günstig an.
Dies belegt eine Harvard-Studie aus dem Jahr 2007 zur Kostenstruktur, Qualität und Effizienz typischer Grundstückstransaktionen in Deutschland, Frankreich, England, Schweden, Estland und den Vereinigten Staaten.